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Informationen und Dokumente über den Memorialsantrag bezüglich Wildruhezonen


Pressetext

Letztes Jahr wurden im Kanton Glarus per Verordnung 32 Wildruhezonen ausgeschieden. Zusammen mit den bereits bestehenden eidg. Jagdbanngebieten dürfen seither fast 30 % des Kantonsgebietes im Winter abseits einzelner zulässiger Wege und Routen nicht mehr betreten werden.
Damit ist im Kanton etwa die dreifache Fläche für jede Art von Wintersport gesperrt als in der übrigen Schweiz.
Diese Einschränkungen sprengen jedes vernünftige Mass.
Es ist nicht einzusehen, dass bei uns das Wild so massiven Schutz braucht. Immerhin sind die Bestände so gross, dass die Jagdaufsicht jedes Jahr Mindestabschusszahlen festlegen muss.

Anfang 2018 habe ich deshalb einen Memorialsantrag eingereicht, damit eine gesetzliche Regelung getroffen wird, um die Fläche der Schutzzonen auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren.

Regierungsrat und Landrat haben es jetzt in der Hand, einen tragbaren Kompromiss zu finden zwischen den Bedürfnissen des Wildes und den Interessen der Menschen, die einen naturnahen Wintersport betreiben wollen - schliesslich ist der Kanton ein Lebensraum für Mensch und Tier. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass Skitouren und Schneeschuhwandern ein beträchtliches Potential für einen sanften Tourismus haben - also genau das, was gemäss Tourismus-Leitbild im Kanton gefördert werden sollte.



Links

Pressetext zum Memorialsantrag
Text Memorialsantrag
Karte der nicht zugänglichen Gebiete (12 MB!)


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   Letzte Änderung: Januar 2018